Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 21.07.2023
1. Vertragsabschluss
Zwischen dem Gast und dem Gästeführer wird zur Beauftragung einer Gäste-/Stadt-/Themenführungen in Dachau, München und/oder eines Rundgangs in der KZ-Gedenkstätte Dachau ein schriftlicher „Vertrag für Gästeführung“ geschlossen. Dieser ist nach Erhalt innerhalb einer Woche unterschrieben an den Gästeführer zurück zu schicken, womit sich der Gast mit den in diesem Vertrag genannten Bedingungen einverstanden erklärt. Sofern die Gäste-/Stadt-/Themenführungen in Dachau bzw. München und/oder der Rundgang in der KZ-Gedenkstätte Dachau in weniger als einer Woche Vorlaufzeit stattfindet, muss die schriftliche Bestätigung sofort erfolgen.
2. Honorar
Das Gästeführerhonorar ist nach Rechnungsstellung bis eine Woche vor Leistungserbringung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.
Eventuelle Eintrittsgelder, Transportentgelte (ÖPNV) und/oder Verköstigungen sind im Honorar nicht enthalten und werden vom Gast direkt vor Ort an der Kasse bezahlt. Sofern der Gästeführer im Auftrag des Gastes Auslagen während der Führung übernimmt, werden diese in der Rechnung mit einem pauschalen Aufschlag von 20% abgerechnet.
Die Gruppengröße ist altersunabhängig je nach Veranstaltung auf eine maximal mögliche Teilnehmendenzahl beschränkt. Ab einer zusätzlichen Person ist ein*e zusätzliche*r Gästeführer*in zu beauftragen und die Teilnehmendenzahl gleichmäßig entsprechend auf die Gruppen zu verteilen. Sollte die Gruppe zu Führungsbeginn die maximal mögliche Teilnehmendenzahl übersteigen, wird ein Aufschlag gemäß Vertrag berechnet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.
3. Ausfall/Ersatz des Gästeführers
Sollte der Gästeführer aus berechtigten Gründen (z.B. Krankheit) einen Termin kurzfristig nicht wahrnehmen können, ist er berechtigt qualifizierten Ersatz zu stellen. Dies stellt keine Leistungsminderung dar.
Bei höherer Gewalt, nachhaltigen Störungen bzw. vertragswidrigem Verhalten sowie Nicht-Einhaltung von Vertragsbedingungen durch den Gast und/oder seiner Gruppe, ist der Gästeführer berechtigt ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.
4. Schlossbesichtigung/ KZ-Gedenkstättenbesuch
Sollte aus besonderen Gründen (z.B. geschlossene Veranstaltung, Reinigungs-, Reparaturarbeiten, etc.) eine Besichtigung des Schloss Dachau und/oder der dazugehörigen Außenanlagen (z.B. Hofgarten) nicht möglich sein, so stellt dies keine Leistungsminderung dar. Das Haus- und Hofrecht obliegt der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, vertreten durch die Schloss- und Gartenverwaltung Schleißheim. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall zu folgen.
Sollte aus besonderen Gründen (z.B. geschlossene Veranstaltung, Reinigungs-, Reparaturarbeiten, etc.) eine Besichtigung der Gedenkstättengebäude und/oder der dazugehörigen Außenanlagen (z.B. Krematorium) nicht möglich sein, so stellt dies keine Leistungsminderung dar. Das Haus- und Hofrecht obliegt der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, vertreten durch die KZ-Gedenkstätte Dachau. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall zu folgen.
Das Gleiche gilt für ggf. vereinbarte Besichtigungen in München.
5. Stornierung
Für die Stornierung von getätigten Aufträgen gelten folgende Fristen: Ab Vertragsschluss bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 50% des Gästeführerhonorars in Rechnung gestellt. In diesem Fall muss der Gast dem Gästeführer die Stornierung schriftlich per E-Mail an [email protected] mitteilen. Bei Stornierungen von weniger als 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 100% des Führungspreises in Rechnung gestellt.
Eventuelle Eintrittsgelder, Transportentgelte (ÖPNV) und/oder Verköstigungen, die ggf. in Abstimmung mit dem Gast, durch den Gästeführer bereits verauslagt wurden, sind ohne Aufschlag zu ersetzen.
6. Verspätung
Der Gästeführer wartet am vereinbarten Treffpunkt 10 Minuten vor Beginn der vereinbarten Führung bis max. 20 Minuten nach Beginn der vereinbarten Führung. Erscheint die Gruppe nicht bzw. kontaktiert sie den Gästeführer nicht innerhalb dieser Zeitspanne, um die Verspätung mitzuteilen, verlässt der Gästeführer den Treffpunkt. Das vereinbarte Gästeführerhonorar wird als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Verspätungen gehen zu Lasten des Gastes und seiner Gruppe. Es obliegt dem Gästeführer, die Führung in gekürzter Form durchzuführen. Ab 45 Minuten Verspätung besteht kein Anspruch mehr darauf, dass die gebuchte Führung vom Gästeführer durchgeführt wird. Das vereinbarte Gästeführerhonorar wird in diesem Fall ebenfalls als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
7. Schlecht-Wetter
Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.
8. Bild & Ton
Foto-, Film- und Tonaufnahmen vom Gästeführer sind vor, während und nach der Führung nicht gestattet.
9. Haftung
Die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Kinder müssen auch bei Kinderführungen in Begleitung Erwachsener sein. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
10. Qualifikation und Versicherungsschutz
Ihr Gästeführer ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Dialog Versicherung, 81718 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org.
11. Sonstige Vereinbarungen
Nebenabreden, sofern sie nicht im Vertrag oder in einer separaten Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten wurden, bestehen nicht und haben daher keine Gültigkeit.